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   VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10   

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https://dejure.org/2010,25558
VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10 (https://dejure.org/2010,25558)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2010 - 29 K 54.10 (https://dejure.org/2010,25558)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 29 K 54.10 (https://dejure.org/2010,25558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage der Unternehmerentschädigung; Entschädigung; Steuerbilanz; Hauptfeststellungszeitpunkt; Einheitswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02

    Arisierung"; Unternehmensentziehung während NS-Zeit; NS-Zeit,

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10
    Da diese Wertveränderungen als Boykottschäden nicht selbstständig wieder gutgemacht werden, besteht die Gefahr einer Doppelentschädigung nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2002, 3 C 2.02, Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 5 B 97.06

    Vollständige und endgültige Eigentumsverdrängung aufgrund einer faktischen

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10
    Danach ist entschädigungsberechtigt derjenige, der durch eine Maßnahme gemäß § 1 Abs. 6 VermG an seinen Vermögenswerten geschädigt worden ist (Beschluss vom 29. Januar 2008 - 5 B 97.06 -, ZOV 2008, 107 = juris Rdnr. 5).
  • VG Berlin, 22.05.2008 - 29 A 265.07
    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10
    Maßgeblich für die Beurteilung sind insoweit die entschädigungsrechtlichen Vorschriften (VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2008 - VG 29 A 265.07 - Juris bei Rn. 19).
  • VG Berlin, 21.01.2010 - 29 A 181.07

    Unternehmensentschädigung - Abzahlungskaufhaus; Betriebsgrundstücke; verwertbarer

    Auszug aus VG Berlin, 15.07.2010 - 29 K 54.10
    Ist dies nicht der Fall, ist auf die Werte der Bilanz, die bekannt ist, oder einer sonstigen beweiskräftigen Unterlage (vgl. zur Reihenfolge Urteil der Kammer vom 21. Januar 2010 - VG 29 A 181.07 - S. 7 des amtlichen Abdrucks) zurückzugreifen.
  • VG Berlin, 27.01.2011 - 29 K 36.09

    Zum Darlehen im Entschädigungsrecht

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 29. Januar 2008 - 5 B 97.06 -, ZOV 2008, 107), dass Darlehen auch dann, wenn es sich steuerrechtlich um eigenkapitalersetzende Darlehen handelte, im Sinne des Entschädigungsrechtes keine Vermögenswerte des geschädigten Unternehmens sind, sondern gesondert anzumeldende und zu entschädigende Vermögenswerte des jeweiligen Darlehensgebers (Urteil der Kammer vom 15. Juli 2010 - VG 29 K 54.10 -, ZOV 2010, 241; insoweit nicht mit der nur von der Beklagten eingelegten Revision angegriffen).
  • VG Berlin, 10.05.2012 - 29 K 93.09

    Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe für

    Aber selbst wenn es dabei um eine Einlage gehandelt hat, handelt es sich nicht um Kapital der Gesellschafter, sondern um Fremdmittel, die daher als Verbindlichkeiten abzuziehen und nicht als Eigenkapital hinzuzurechnen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Juli 2010 - 29 K 54.10 -, ZOV 2010, 241 = juris Rdnr. 32 ff.; insoweit nicht Gegenstand des Revisionsurteils des BVerwG vom 30. Juni 2011, a.a.O.; ebenso Urteil der Kammer vom 27. Januar 2011 - 29 K 36.09 -, ZOV 2011, 96).
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